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Studentenheim Heimordnung
![]() HEIMORDNUNG für das Studentenheim " Schönbrunn " 1150 Wien, Jheringgasse 12 § 1: Heimvertretung im Studentenheim: 1.1. Die Heimvertretung besteht aus drei Personen § 2: Vergabe von Bestandsobjekten im Studentenheim: 2.1. Die Heimplätze werden vom Vereinsausschuss des " Otto Riedel " Studentenunter- stützungs- und Sportvereines vergeben. § 3 : Benützung des Studentenheims: 3.1. Der Heimbewohner ist verpflichtet größte Sorgfalt bei der Benützung des Heimes und seiner Einrichtungen walten zu lassen; er haftet für alle mutwillig oder durch unsachgemäße oder fahrlässige Handhabungen verursachten Schäden am Bestandsobjekt sowie an den allgemeinen Teilen des Heimes. Ist der Verursacher nicht feststellbar, kann der Vereinsausschuss zur Behebung der Schäden eine einmalige Umlage beschließen, die zu gleichen Teilen auf alle Heimbewohner aufgeteilt wird. Über Umlagehöhe und Aufteilung hat die Heimvertretung ein Mitspracherecht. § 4 : Benützung der Bestandsobjekte: 4.1. Der Heimleiter übergibt, bzw. übernimmt das Inventar und quittiert darüber schriftlich; somit ist eine Veränderung des Inventars, insbesondere der Austausch zwischen einzelnen Bestandsobjekten nur mit Zustimmung der Heimleitung zulässig. § 5: Benützungsentgelt des Studentenheims: 5.1. Das zu Beginn des Studienjahres vorgeschriebene Benützungsentgelt ist an jedem Monatsersten im Vorhinein fällig und muss bis spätestens bis zum 5. eines jeden Monats auf das Konto des Heimträgers eingegangen sein. § 6: Schlussbestimmungen: 6.1. Diese Heimordnung wurde nach Anhörung des Heimträgers von der Heimvertretung am 05. Mai 2000 beschlossen und tritt mit 06. Mai 2000 in Kraft. |
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